Unsere Pflege- und Betreuungsangebote enthalten die Grundpflege, die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Grundpflege:
- Hilfe beim Waschen und Anziehen
- Wäsche wechseln
- Lagern und Betten
- Hilfe beim Wasserlassen und Abführen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Kontrolle der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr
- Hilfe beim Aufstehen und Laufen
- Pflege und Reinigung von Zahnprothesen
Behandlungspflege:
- Versorgung mit Verbänden
- Darmeinläufe
- Wundbehandlung
- Legen eines Blasenkatheters
- medizinische Bäder
- Verabreichung von Augentropfen
- Kontrolle von Blutdruck oder Blutzucker
- Medikamenteneinnahme und -kontrolle
- Injektionen
- Versorgung nach stationären Aufenthalten und ambulanten Operationen
hauswirtschaftliche Betreuung und Versorgung:
- Saubermachen der Wohnung
- Reinigung und Instandhaltung von Wäsche und Kleidung
- Einkäufe
- Zubereiten der Mahlzeiten
- Beschaffen von Heizmaterial, Heizen der Wohnung
- Behördengänge
- Begleitung bei Besuchen von Arzt und Apotheker
Vermittlungen:
- med. Fußpflege
- Notrufgeräte
- Friseur
- Essen auf Rädern
- Fahrdienste
- sämtliche Pflegehilfsmittel
sowie:
- Pflichteinsätze nach § 37 Abs. 3 SBG XI der Pflegeversicherung
(Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld
beziehen zwei mal im Jahr (bei Pflegestufe III in jedem Quartal) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel
dieser Pflegeeinsätze oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der
Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie
angesprochen. Andererseits dienen diese Einsätze dazu, den Missbrauch des Pflegegeldes zu verhindern.
Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen
leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Solche Mißstände sollen durch die Pflegeeinsätze
vermieden werden).
- fachspezifische Beratungen in allen Fragen der häuslichen Versorgung bei Anträgen und Formularen